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Ratssitzungen

25 November 2020 14:00 - 16:00

Regeln Generalversammlung 2020

Ort: Online

Regel 27.3 (i) legt fest, dass eine Generalversammlung (RGM) durch Beschluss des Rates nur zu dem Zweck einberufen werden kann, eine oder mehrere vom Rat vorgeschlagene Regeländerungen zu prüfen.

Regel 27.4 legt fest, dass alle von einer RGM angenommenen Änderungsvorschläge am Sonntag nach dem Datum der RGM um Mitternacht britischer Zeit in Kraft treten, es sei denn, der Vorschlag sieht etwas anderes vor.

Nur Vollmitglieder sind zur Teilnahme an einer RGM berechtigt. Die RGM ist verfassungsmäßig die einzige Versammlung, die das Recht hat, eine Gewerkschaftsregel vorzuschlagen, zu ändern oder aufzuheben.

Die RGM findet am Mittwoch, dem 25. November 2020, um 16.05 Uhr statt. Veranstaltungsort: Online.

Bekanntmachungen des RGM

Eine gemäß Regel 27.3 (i) einberufene RGM wird den Vollmitgliedern mindestens vier Monate vor der RGM bekannt gegeben. In dieser Bekanntmachung sind die Änderungen der Geschäftsordnung anzugeben, die der Rat der Tagung nach Regel 27.3 vorzulegen vorschlägt.

Die vom Rat vorgeschlagenen Regeländerungen können hier eingesehen werden

Vollmitglieder können zusätzlich zu den vom Rat vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung Vorschläge für Änderungen der Geschäftsordnung einreichen. Gemäß Regel 10.3 müssen solche Vorschläge sein:

a) schriftlich eingereicht werden;
(b) von mindestens vier ordentlichen Mitgliedern unterzeichnet sein, deren Beiträge eingezahlt worden sind;
(c) dem Generalsekretär spätestens zwei Monate und zwei Wochen vor dem für die Tagung festgelegten Datum zugehen.

Vorschläge von Vollmitgliedern müssen schriftlich eingereicht werden, von mindestens vier Vollmitgliedern unterzeichnet werden und bis spätestens 2. September 2020 um 17.00 Uhr beim Generalsekretär in der Zentrale eingehen.

Alle Vorschläge von Vollmitgliedern müssen den Vollmitgliedern mindestens zwei Monate vor der ordentlichen Mitgliederversammlung vorliegen.

Nur ordentliche Mitglieder, deren Beiträge eingezahlt wurden, sind berechtigt, an einer ordentlichen Generalversammlung unter den gleichen Bedingungen, wie sie für eine Generalversammlung gelten, teilzunehmen.

Vollmitglieder können hier die Teilnahme an der RGM beantragen.

Für weitere Informationen senden Sie bitte eine E-Mail an amcdonald@nautilus.org.

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