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Schweiz

JUHU!! Die 13. AHV-Rente kommt! Grosser Erfolg bei der Volksabstimmung am 3. März 2024

6 März 2024

58% der Stimmberechtigten stimmten für die Initiative, die massgeblich von unserem Gewerkschaftsdachverband initiiert wurde.

Damit werden nun ab dem 1. Januar 2026 alle Anspruchsberechtigten einmal pro Jahr eine ganze monatliche AHV-Rente zusätzlich bekommen. D.h. es kommt zu einer Erhöhung der Renten aus der ersten Säule um 8.33%!

Es profitieren damit auch alle Nichtstimmberechtigten ohne Schweizer Pass, die mit einem Schweizer Arbeitsvertrag gearbeitet haben oder noch arbeiten und im Ausland wohnen. Damit also ein Grossteil der Nautilus-Mitglieder in der Binnenschifffahrt.

Wer also mindestens 1 Jahr mit einem Schweizer Arbeitsvertrag gearbeitet und somit Beiträge an die Rentenkasse AHV gezahlt hat kommt in den Genuss dieser 13 Rente.

Nehmen wir an, ein Schiffer arbeitet 20 Jahre für ein Schweizer Unternehmen und zahlt jeden Monat 5% seines Bruttogehalt in die AHV und bekommt mit Eintritt ins Rentenalter (65 Jahre) monatlich 800 Franken, dann würde er zusätzlich einmal pro Jahr nochmals 800 Franken bekommen. Wer weniger Jahre gearbeitet in der Schweiz hat bekommt weniger, wer länger gearbeitet hat, hat mehr.

Natürlich spielt auch die Höhe des Einkommens und damit der Lohnbeiträge eine Rolle.

Die erste Säule des Schweizer Rentensystems als soziales Vorbild in Europa

Allerdings gibt es bei Vorliegen der vollen Beitragsjahre (wer also 44 Jahre gearbeitet und eingezahlt hat) eine Mindestrente von 1225 Franken sowie eine Maximalrente von 2450 Franken pro Monat. D.h. eine Person, die 44 Jahre im Niedriglohnsektor gearbeitet hat und entsprechend nur kleine Beiträge in die AHV einzahlte bekommt die Mindestrente. Wer hingegen mit einem sehr hohen Gehalt hohe Beiträge leistete, bekommt dennoch nur die Maximalrente. Dies ist einer der Gründe der soliden Finanzierung der AHV-Rentensystems in der Schweiz, da die vielen gutverdienenden Arbeitnehmer mehr einzahlen, als dass sie später zurückbekommen. Aus diesem Grunde geniesst die AHV-Rente der Schweiz mit dieser Umverteilungskomponente innerhalb Europas als vorbildlich für ein solidarisches Rentensystem.

Auf die Leistungen aus der zweiten Säule, der Pensionskasse (BVG) hat die Abstimmung keine Auswirkung. Die BVG-Renten sind in der Regel höher als die erworbenen Leistungen aus der AHV. Dennoch bedeutet die Abstimmung eine konkrete Verbesserung der finanziellen Situation im Alter und ist ein ermutigendes Zeichen für den weiteren Kampf um bessere Löhne und Sozialleistungen. Dies umso mehr, als dass die Lobby der Wirtschaftsverbände und der Arbeitgeber massiv gegen die Initiative lobbyiert haben und gewöhnlich die Schweizer Bevölkerung bei vielen Abstimmungen eher konservativ bzw. wirtschaftsliberal stimmt.


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